_) überwiesen worden, wobei beide Brüder zeichnungsberechtigt gewesen seien. Mit dem Verwalten der Mietliegenschaft und der Administration sei der Beschuldigte beauftragt. Bis zum 31.12.2020 seien die Mietzinse auf das gemeinsame Konto eingegangen. Im Dezember 2020 habe der Beschuldigte den Mietern jedoch mitgeteilt, dass sie die Mietzinse ab dem 01.01.2021 auf ein anderes Konto (IBAN: H.________) überweisen sollen, was spätestens ab dem 01.07.2021 von allen Mietern so gemacht worden sei. Der Privatkläger habe keine Kenntnis über den Wechsel des Kontos gehabt und auch keinen Zugriff auf das neue Konto.