3 sowie aktienrechtliche Streitpunkte, welche nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens sind. Auch wenn der Beschwerdeführer den Beschuldigten sinngemäss der Irreführung der Rechtspflege bezichtigt und Unstimmigkeiten bei der Steuererklärung der F.________ GmbH und der privaten Steuererklärung des Beschuldigten erkennen will, geht er über den Streitgegenstand hinaus und ist nicht zu hören.