2.3 Sodann gilt es zu berücksichtigen, dass der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren durch das Anfechtungsobjekt bestimmt und begrenzt wird. Anfechtungsobjekt ist ausschliesslich die Verfügung O 24 7878 vom 12. August 2024, mit der das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Veruntreuung, evtl. ungetreuer Geschäftsbesorgung zum Nachteil des Beschwerdeführers eingestellt wurde. Der Beschwerdeführer macht grossmehrheitlich Ausführungen zu seinem Verhältnis zu Rechtsanwalt D.__