Am 5. Dezember 2024 wurde von der Eingabe des Beschuldigten vom 3. Dezember 2024 Kenntnis genommen und gegeben. Mit Verfügung vom 30. April 2025 nahm und gab die Verfahrensleitung von der Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 28. April 2025 Kenntnis und teilte mit, dass allfällige Schlussbemerkungen innert fünf Tagen ab Zustellung dieser Verfügung einzureichen seien. Am 12. Mai 2025 reichte der Beschwerdeführer sinngemässe Schlussbemerkungen zur Kostennote von Rechtsanwalt B.________ ein.