Am 30. Oktober 2024 nahm und gab sie von der Eingabe des Beschwerdeführers vom 28. Oktober 2024 Kenntnis und teilte diesem mit, dass er Gelegenheit habe, bis am 11. November 2024 allfällige abschliessende Bemerkungen einzureichen. Mit Verfügung vom 12. November 2024 wurde von den Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers Kenntnis genommen und gegeben. Am 22. November 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung i.V. von den weiteren Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers vom 16. November 2024 Kenntnis. Am 5. Dezember 2024 wurde von der Eingabe des Beschuldigten vom 3. Dezember 2024 Kenntnis genommen und gegeben.