Hierbei ist zu beurteilen, ob eine Einziehung möglich erscheint. Entsprechend ihrer Natur als provisorische konservative prozessuale Massnahme sind bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beschlagnahme – anders als bei der definitiven Einziehung – nicht alle Tat- und Rechtsfragen abschliessend zu beurteilen. Ob es effektiv zu einer Einziehung des Kleinmotorrades kommen wird und falls ja, wie diese Einziehung ausgeführt wird (Vernichtung; Verkauf an Drittpersonen [vgl.