3.2 Die Beschwerdeführerin bringt dagegen vor, der Roller sei von ihren Eltern und noch nicht abbezahlt. Diese würden ihr den Roller wegnehmen, günstig an den Händler zurückverkaufen und sie werde nie mehr mit dem Roller fahren. Der Roller sei nicht umgebaut worden, sondern die Geschwindigkeit könne mit einem Trick gesteigert werden. Zum Zeitpunkt des Kaufes habe sie dies nicht gewusst.