2 Für dieses Fahrzeug habe sie sich entschieden, damit sie schneller unterwegs sein könne und weil es Spass mache. Im Wiederholungsfall werden Roller, welche in die Kategorie A1 fallen, praxisgemäss zur Vernichtung eingezogen. Der vorliegende Roller von A.________ ist deshalb zu beschlagnahmen (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO).