3. 3.1 Die Jugendanwaltschaft begründet die angefochtene Verfügung wie folgt: A.________ wurde am Abend des 05.08.2024 von einem Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern angehalten und einer Kontrolle unterzogen, da sie mit einem Gefährt offensichtlich zu schnell unterwegs war. Anlässlich der technischen Überprüfung vor Ort stellte sich heraus, dass [das Fahrzeug] die Höchstgeschwindigkeit 45 km/h erreichen kann und somit unter die Kategorie ‘Kleinmotorrad‘ fällt, für die eine Führerausweispflicht der Kategorie A1 sowie eine Helmtragpflicht besteht und das Fahrzeug muss ordentlich immatrikuliert sein.