Mit Beschlagnahmebefehl vom 20. August 2024 beschlagnahmte sie das Kleinmotorrad der Marke D.________. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern B.________, am 22. August 2024 Beschwerde. Sie beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Die Leitung Jugendanwaltschaft schloss mit Stellungnahme vom 18. September 2024 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde.