173 f. StGB). Dem Beschwerdeführer scheint es gemäss den Strafanzeigen vom 6. und 12. Februar sowie 30. März 2024 im Wesentlichen um die Einstellung der EL durch die Beschuldigte und das diesbezügliche bei der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern durchgeführte Beschwerdeverfahren (inkl. die dortige Stellungnahmen der Beschuldigten) zu gehen. Hierbei handelt es sich um keine strafrechtliche Angele-