bzw. deren Vertreter und offenbar auch das Verwaltungsgericht in seinem rechtskräftigen Urteil vom 03.01.2024 erwägen und begründen, weshalb B.________ die Voraussetzungen für den Bezug von Ergänzungsleistungen nicht erfüllt. Es ist nicht Aufgabe der Strafjustiz, Urteile und Verfügungen anderer Behörden formell und materiell zu überprüfen, geschweige denn zu ändern. Dafür stehen die im betreffenden Verfahren vorgesehenen Rechtsmittel zur Verfügung. Aus diesen Gründen wird das Verfahren nicht an die Hand genommen.