3. 3.1 Die Staatsanwaltschaft fasst den Anzeigesachverhalt wie folgt korrekt zusammen (vgl. S. 1 f. der Nichtanhandnahmeverfügung): Mit Schreiben vom 06.02.2024 stellte B.________ einen Strafantrag resp. eine Anzeige gegen die A.________ wegen Prozessbetruges, unterlassener Diensthandlung, Verstössen gegen das Sozialhilfegesetz, die Bundesverfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention sowie wegen Nötigung und Amtsmissbrauch. Grund der Anzeige bildet die Verfügung der A.________ vom 25.07.2023 bzw. der eine dagegen erhobene Einsprache von B.________ abweisende Einspracheentscheid vom 05.02.2024.