2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Rechtsanwalt B.________ wird für das Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 1'527.90 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die für das Beschwerdeverfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzubezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.