Er habe kein festes Wohndomizil und alle seine sozialen Kontakte seien beim Bahnhof Bern (Akten PEN 24 240, pag. 58). Am 1. August 2023 sagte er, dass er von der Ausgrenzung Kenntnis habe und nur ein kurzes Nickerchen halten wolle (Akten PEN 24 240, pag. 82). Tags darauf gab er an, dass er um die Ausgrenzung wisse und die Örtlichkeit in einer Minute verlasse (Akten PEN 24 240, pag. 88). Am 4., 16. und 30. August 2023 meinte er anlässlich einer Kontrolle, dass ihm das Verbot egal sei (Akten PEN 24 241, pag. 34, 54 und 97).