12 Nach Ergänzungen gefragt, antwortete er mit «Alles gut» (Akten PEN 24 241, pag. 165 Z. 41-42). Überdies kann diversen Anzeigerapporten entnommen werden, dass sich der Beschwerdeführer im Rahmen der Polizeikontrollen jeweils mündlich und ohne Übersetzung geäussert hat. So gab er mehrfach an, von der (Ausgrenzungs-)Verfügung Kenntnis zu haben bzw. dass er wisse, dass er sich nicht in der Innenstadt aufhalten dürfe (Akten PEN 24 240, pag. 11, 16, 21, 45, 47, 53, 76, 90, 92, 98 und 100; Akten PEN 24 241, pag. 2, 12, 45, 65, 74, 106, 124, 136;