165 Z. 26-30). Zudem erklärte er, dass es sich nur um ein kleines Messer gehandelt habe (Akten PEN 24 241, pag. 165 Z. 32-33). Auf Frage, weshalb er trotz der Ausgrenzungsverfügung hier sei, gab er an «Wo soll ich denn hin. Das Verbot interessiert mich nicht» (Akten PEN 24 241, pag. 165 Z. 38-39).