Zur Begründung, weshalb er gegen die Ausgrenzung verstossen habe, antwortete er mit «Alles gut, meine Familie ist in Biel» (Akten PEN 24 240, pag. 13; Akten PEN 24 247, pag. 42; jeweils Z. 40-42). Auf Frage, ob ihm bewusst sei, dass er jedes Mal verzeigt werde, wenn er gegen die gültige Ausgrenzung verstosse, sprich, wenn er sich in Biel, Brügg, Nidau oder der Innenstadt Bern aufhalte, antwortete er mit «Ja kein Problem» (Akten PEN 24 240, pag. 13-14; Akten PEN 24 247, pag. 42-43; jeweils Z. 63-67). Der Vorinstanz ist mithin zuzustimmen, dass die protokollierten Antworten nicht den Anschein erwecken, der Beschwerdeführer sei der deutschen Sprache überhaupt nicht mächtig.