jeweils Z. 21-25). Des Weiteren wurde er gefragt, ob er wisse, dass am 19. Juli 2022 gegen ihn eine Ausgrenzung für das Gebiet Biel, Brügg und Nidau (Anmerkung der Kammer: auch Berner Innendstadt [vgl. Akten PEN 24 240, pag. 1-7; Akten PEN 24 247, pag. 25-31]) verfügt worden sei, was er bestätigte (Akten PEN 24 240, pag. 13; Akten PEN 24 24, pag. 42; jeweils Z. 27-30). Auch wurde ihm die Verfügung inkl. Kartenblatt ausgehändigt, wovon er Kenntnis nahm (Akten PEN 24 240, pag. 13; Akten PEN 24 247, pag. 42; jeweils Z. 32-38 [inkl. Verbal]). Zur Begründung, weshalb er gegen die Ausgrenzung verstossen habe, antwortete er mit «Alles gut, meine Familie ist in Biel» (Akten PEN 24 240, pag.