10 das Recht, eine Verteidigung beizuziehen oder eine amtliche Verteidigung zu beantragen, belehrt, was er verneinte (Akten PEN 24 240, pag. 12-13; Akten PEN 24 247, pag. 41-42; jeweils Z. 6-18). Alsdann wurde er darauf hingewiesen, dass das Protokoll auf Deutsch geführt wird. Zudem wurde festgestellt, dass er der deutschen Sprache mächtig ist. Danach gefragt, ob es für ihn in Ordnung sei, wenn das Protokoll auf Deutsch geführt werde, antwortete er mit «Deutsch ist gut» (Akten PEN 24 240, pag. 13; Akten PEN 24 247, pag. 42; jeweils Z. 21-25).