12; Akten PEN 24 247, pag. 41). Anlässlich dieser Einvernahme hatte der Beschwerdeführer auch angegeben, dass er keine Übersetzung benötigt (Akten PEN 24 240, pag. 12; Akten PEN 24 247, pag. 41; jeweils Z. 1-3). In der Folge wurde der Beschwerdeführer über seine Stellung im Verfahren und den ihm vorgeworfenen Sachverhalt informiert sowie über seine Rechte, insbesondere