In einem ersten Schritt nannte sie die gesetzlichen Grundlagen für eine notwendige Verteidigung und führte mitunter aus, dass fehlende Sprachkenntnisse in Kombination mit anderen Gründen einen Anspruch auf notwendige Verteidigung begründen könnten (E. 3.10 des angefochtenen Entscheids). Alsdann führte sie über rund vier Seiten hinweg aus, aus welchen Gründen die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung im Falle des Beschwerdeführers im Allgemeinen nicht erfüllt waren (E. 4.3.1 und 4.3.2 des angefochtenen Entscheids).