(nachfolgend: Beschwerdeführer). In der Folge wurden die elf Dossiers vom Regionalgericht einzeln unter den Verfahrensnummern PEN 24 236 bis 242, PEN 24 244, PEN 24 245, PEN 24 247 und PEN 24 248 erfasst. Mit Verfügung vom 10. April 2024 wurden die Verfahren vereinigt und unter der Verfahrensnummer PEN 24 236 weitergeführt. 1.2 Mit Entscheid vom 6. August 2024 wies das Regionalgericht zunächst verschiedene Verfahrens- bzw. Beweisanträge des Beschwerdeführers ab (Ziff. 1 des Dispositivs).