Am 31. Juli 2024 gelangte B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit einer als «Appellationsbeschwerde gegen Strafbefehl vom 20.06.2024/SHZ» betitelten Eingabe vom 30. Juli 2024 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer), die in der Folge an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde.