Zudem darf das Wohnen einer Drittperson in einer Schutzeinrichtung nicht als indirekte Ersatzmassnahme gegenüber einer Untersuchungshaft verstanden werden. Eine Flucht könnte durch die beantragten Ersatzmassnahmen zwar früher entdeckt, aber nicht gebannt werden, zumal Mazedonien auch über den Landweg erreichbar ist.