Dann habe es ein richtig «Hässig» gegeben. Da habe man gewusst, dass man nichts mehr machen könne], 16.28 Uhr [… dann wisse man einfach nie wirklich, was jetzt sei. Also was sein werde] 17.08 Uhr, 17.22 Uhr). Erst das Vorliegen eines psychiatrischen Gutachtens wird diesbezüglich weiter Aufschluss geben und eine weitergehende Risikoeinschätzung ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft hat eine psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers in Auftrag gegeben. Nachdem eine dagegen erhobene Beschwerde von der Beschwerdekammer mit Beschluss BK 24 231 vom 28. August 2024 abgewiesen wurde, sollte der Begutachtung nichts mehr im Wege stehen.