10 in den KESB-Akten. So ist eine Aussage von D.________ in den Akten dokumentiert, wonach ihre Schwägerin (Schwester des Beschwerdeführers) ihr mitgeteilt habe, dass der Beschwerdeführer ihr gegenüber gesagt haben solle, er wolle sich das Leben nehmen und vorher würden noch andere Personen zu Schaden kommen (E-Mail von I.________ an J.________ bzw. K.________ vom 2. April 2024). Zwar bestreitet der Beschwerdeführer eine solche Äusserung, gibt aber immerhin zu, mit seiner Schwester telefoniert und ihr gesagt zu haben, er habe Angst.