Er hat Familie in Nordmazedonien (gemäss seinen Angaben in der Stellungnahme vom 31. Juli 2024 zum Haftverlängerungsantrag eine Schwester) und kann sich ein Leben dort vorstellen. Seine Aussage anlässlich der Hafteröffnung auf explizite Frage seiner Verteidigerin, wonach er alles in der Schweiz habe (Z. 503 ff.), hat vor diesem Hintergrund keinen grossen Stellenwert und muss als Schutzbehauptung bezeichnet werden. Mit Blick auf die Ausführungen zum dringenden Tatverdacht und zur Kollusionsgefahr muss zudem davon ausgegangen werden, dass kein enger Kontakt mehr mit seinen Töchtern besteht.