Das bestätigen die KESB-Akten. Aktuell ist davon auszugehen, dass es dem Beschwerdeführer über einen langen Zeitraum gelungen ist, seine Familie und insbesondere auch D.________ in einem Mass einzuschüchtern, dass sie sich nicht getraut haben, Hilfe zu holen oder einzugreifen (vgl. Rapport Videoeinvernahme vom 14. Juni 2024,