und F.________ weisen auf ein dominantes und manipulatives Auftreten des Beschwerdeführers hin (vgl. Rapport Videoeinvernahme vom 14. Juni 2024, 11:39 Uhr und Rapport Videoeinvernahme vom 12. Juni 2024, 17:08 Uhr, 17.10 Uhr, 17.22 Uhr [der Beschwerdeführer habe Leute zu Sachen gezwungen und es dann so gedreht, dass dann die Anderen dafür schuldig seien]). Auch die Schilderungen im Rahmen der Tatvorwürfe weisen auf einen grossen Einfluss und viel Macht des Beschwerdeführers innerhalb der Familienkonstellation hin. Das bestätigen die KESB-Akten.