Es besteht somit nach wie vor ein grosses Interesse daran, dass D.________, E.________ und F.________ unverfälschte und unbeeinflusste Aussagen machen. Ihre Aussagen sind immer noch in hohem Mass kollusionsanfällig. Dies gilt auch mit Blick auf die Art der Tatvorwürfe sowie die Beziehungskonstellation zwischen den Parteien. 4.3 Weiter liegen konkrete Hinweise dafür vor, der Beschwerdeführer werde auf diese Personen Einfluss nehmen. Sowohl die Aussagen von D.________ als auch diejenigen von E.________ und F._____