6 le spielen, auch wenn sie, für sich allein genommen, eine solche nicht zu begründen vermag. Dies steht nicht im Widerspruch zum Aussageverweigerungsrecht (Urteil des Bundesgerichts 7B_474/2023 vom 6. September 2023 E. 4.2.1 f. mit Hinweisen). 4.2 Das Zwangsmassnahmengericht hat die Kollusionsgefahr offengelassen. Es trifft zu, dass mittlerweile jedenfalls die nächsten Familienmitglieder parteiöffentlich einvernommen wurden und der Beschwerdeführer mit den verschiedenen Aussagen konfrontiert wurde.