Zudem schilderte sie auch eindrücklich die Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit ihrer Mutter und bestätigte die Drohungen durch den Beschwerdeführer. Ziemlich oft habe der Beschwerdeführer gesagt, dass er der Mutter nur nichts antue, weil sie und ihre Schwester noch da seien. Aber er werde dies irgendwann einmal machen. Die Drohung habe er meistens nur gegen die Mutter ausgestossen. Sie hätten es einfach gehört (vgl. Rapport Videoeinvernahme vom 12. Juni 2024). Auch die Aussagen der jüngeren Tochter F.________ vom 4. Juni 2024 bestätigen die Aussagen von E.________ und D.________, und zwar nicht nur zum Vorfall vom Februar 2024 (Würgen von E.________), sondern auch allgemein zum Ver-