In Letzteren finden sich zudem ebenfalls Hinweise auf die Aggressivität und Gewalt durch den Beschwerdeführer. Weiter liegen mittlerweile die Rapporte der Videoeinvernahmen der beiden gemeinsamen Töchter vor, welche die Aussagen von D.________ ebenfalls stützen. E.________ sagte am 27. Mai 2024 zusammengefasst aus, sie alle hätten schon immer Gewalt zu Hause erfahren, ausgehend vom Beschwerdeführer. Sie konnte sich dabei an konkrete Situationen erinnern (Schläge, Tritte gegen D.________, Schnittwunde am Ohr, blaue Flecken am Rücken und den Armen von D.________) und schilderte auch Ohrfeigen gegen sich. E.________ schilderte beispielsweise auch das von D.___