eine Verurteilung wahrscheinlich sein (zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 7B_154/2023 vom 13. Juli 2023 E. 5.2 mit Verweis auf BGE 143 IV 316 E. 3.1). 3.2 Dem Beschwerdeführer wird Folgendes vorgeworfen (vgl. Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft vom 25. Juli 2024): Er habe D.________ mehrfach durch Gewalt und Drohung zur Duldung des Geschlechtsverkehrs genötigt, insbesondere in den Jahren 2017 bis 2020, aber auch später, insbesondere im Februar 2024. Weiter habe er D.________ mehrfach geschlagen und getreten, insbesondere in den Jahren 2017 bis 2020, aber auch später, so auch im April