Er beantragte die Aufhebung des Entscheides und seine unverzügliche Haftentlassung. Eventualiter seien unter Kosten- und Entschädigungsfolge der Entscheid aufzuheben und anstelle der Untersuchungshaft folgende Ersatzmassnahmen anzuordnen: Verbot, mit seiner Ehefrau (D.________) und den beiden gemeinsamen Töchtern (E.________ und F.________) in Kontakt zu treten und sich ihnen oder ihrem Domizil bzw. Arbeitsort oder Schule weniger als 100 Meter zu nähern; Electronic Monitoring; Auflage, sich jeden Abend beim Sozialdienst oder der Polizei zu melden; Schriftensperre.