Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 24 197 vom 29. Mai 2024 ab. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) verlängerte die Untersuchungshaft am 5. August 2024 um weitere drei Monate, d.h. bis zum 1. November 2024 (KZM 24 1554). Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 22. August 2024 Beschwerde ein. Er beantragte die Aufhebung des Entscheides und seine unverzügliche Haftentlassung.