1. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren u.a. wegen mehrfacher Vergewaltigung, einfacher qualifizierter Körperverletzung, evtl. Gefährdung des Lebens, mehrfacher Drohung und mehrfacher Nötigung. Das Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland ordnete am 4. Mai 2024 für die Dauer von drei Monaten Untersuchungshaft an (ARR 24 79). Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 24 197 vom 29. Mai 2024 ab.