5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, die Anklage zurückzuziehen und über den Antrag des Beschwerdeführers vom 3. Mai 2024 in einem separaten Entscheid zu verfügen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2'178.20 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Weitere Entschädigungen werden nicht gesprochen.