340 Abs. 1 Bst. b StPO (im Umkehrschluss) angewiesen, die Anklage zurückzuziehen und über den Antrag des Beschwerdeführers vom 3. Mai 2024 in einem separaten Entscheid zu verfügen. Eine Anklageerhebung hat erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. dem Vorliegen eines allfälligen Beschwerdeentscheids der Beschwerdekammer zu erfolgen.