Zudem könnte die Staatsanwaltschaft auf diese Weise einen Entscheid betreffend Unverwertbarkeit immer umgehen. Die fehlende Verfahrensherrschaft der Staatsanwaltschaft steht zudem gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht in jedem Fall einem Entscheid durch sie entgegen (vgl. Urteile des Bundesgerichts 7B_383/2023 vom 14. Dezember 2023 E. 3.3.1 f. sowie 6B_1146/2023, 6B_1147/2023 vom 13. Mai 2024 E. 6; vgl. auch E. 5 dieses Beschlusses). Weiter geht es vorliegend nicht um die Anfechtung der Anklageerhebung, was gemäss Art.