Die Staatsanwaltschaft erhob am 5. August 2024 Anklage beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht). In Ziffer II. 3 der Anklageschrift hielt die Staatsanwaltschaft betreffend diesen Antrag fest, die Beurteilung von Beweisverwertungsfragen liege in der Zuständigkeit des Gerichts, so dass über den Antrag des Beschuldigten 2 im Rahmen der Hauptverhandlung entschieden werden könne (pag. 743; BJS 18 10596).