1. Gegen die Beschuldigten 1 und 2 läuft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Am 3. Mai 2024 stellte der Beschuldigte 2 bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) den Antrag, es sei das Protokoll seiner Einvernahme als Auskunftsperson vom 20. September 2021 vollständig aus den Akten der Verfahren BJS 18 10596 und BJS 21 19497 zu entfernen (pag. 733; BJS 18 10596). Die Staatsanwaltschaft erhob am 5. August 2024 Anklage beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht).