10 10 Seiten beschränken (inkl. Titelblatt und Unterschriftenblock). Unter Berücksichtigung dieser Bewertung rechtfertigt sich in Anwendung von Art. 17 Abs. 1 Bst. f, e und b PKV eine Entschädigung von pauschal CHF 2’900.00 (inkl. MWST). Weder die StPO noch das KAG oder die PKV sehen eine Auslagenpauschale vor.