die Behauptungen des Beschwerdeführers, wonach er beobachtet haben soll, wie der Beschuldigte die Arbeiten des Beschwerdeführers und von I.________ via App überwacht haben soll, nicht bestätigte, stützt er zumindest die Vermutung, dass eine Überwachung irgendeiner Art stattgefunden haben könnte. Entgegen der Staatsanwaltschaft haben die durchgeführten Beweisergänzungen doch zu neuen Erkenntnissen geführt, welche weiter zu untersuchen sind und insbesondere dem Beschuldigten vorzuhalten sind.