Vor diesem Hintergrund drängen sich weitere Ermittlungshandlungen auf und es erhellt nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft gemäss Berichtsrapport vom 28. Mai 2023 auf die Sicherstellung jeglicher Geräte verzichtet hat. Soweit dies aufgrund des längeren Zeitablaufs überhaupt noch möglich ist, sind daher alle relevanten Geräte sicherzustellen und die sich darauf befindlichen möglicherweise relevanten Daten auszuwerten. 6.2.2 Im Weiteren bestätigte I.________ weitgehend die Aussagen des Beschwerdeführers und bezeugte insbesondere die Existenz der Applikation (vgl. auch Videoaufzeichnung).