Die Passwortliste werde zudem vom Beschwerdeführer selbst unterhalten. Insgesamt ist damit unklar, wer tatsächlich auf das «tab A.________» Zugriff hatte, die Passwörter kannte und damit das Piketttelefon und -tablet hätte überwachen können. Vor diesem Hintergrund drängen sich weitere Ermittlungshandlungen auf und es erhellt nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft gemäss Berichtsrapport vom 28. Mai 2023 auf die Sicherstellung jeglicher Geräte verzichtet hat.