In der App sind zudem zwei Orte, «M.________» und «N.________», hinterlegt, wobei gemäss Vermutung des Beschwerdeführers möglicherweise eine Benachrichtigung erfolgt, wenn er durch diese Orte fährt. Demnach soll die App geeignet sein, das Bewegungsprofil der damit verbundenen Geräte und deren Nutzer zu kontrollieren bzw. zu überwachen. Das Video deutet sodann darauf hin, dass die App zum Zeitpunkt der Videoaufnahme (13. September 2022) auf dem Piketttelefon installiert war.