6.2 Die Beschwerdekammer geht mit dem Beschwerdeführer einig, dass das Verfahren gestützt auf die aktuellen Ermittlungsergebnisse zu Unrecht eingestellt worden ist: 6.2.1 Der Beschwerdeführer wirft dem Beschuldigten vor, dass dieser ihn und I.________ während der Arbeit mit der App «E.________» getrackt und damit in unzulässiger Weise überwacht haben soll. Diesbezüglich reichte er eine Videoaufzeichnung ein, worauf er und I.________ ersichtlich sind, wie sie die App und deren Funktionen demonstrieren. Der Aufnahme ist im Wesentlichen zu entnehmen,