Er selber wie auch die beiden einvernommenen Zeugen haben denn auch auf Spannungen im Team und Mobbing hingewiesen. Schliesslich ist noch festzustellen, dass es offenbar auch zwischen dem familiären Umfeld des Privatklägers und dem Beschuldigten zu Unstimmigkeiten gekommen ist, so ein nicht so gut verlaufendes Gespräch mit dessen Neffen und Zeugen I.________ sowie eine Strafanzeige gegen K.________ im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis.